AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen Kita Witzchistli GmbH

Aufnahmeverfahren:

Die Kita Witchistli GmbH ist ein Betreuungsort für Kinder im Alter von 4 Monaten bis Kindergarteneintritt. Für die Anmeldung, füllen interessierte Eltern das Anmeldefor- mular aus (www.kita-witzchistli.ch). Bei eingeschränktem Platzangebot trifft die die Geschäftsleitung den Entscheid, wem ein Platz angeboten werden kann, nach Ver-

fügbarkeit der Plätze und Eingangsdatum der Anmeldung. Geschwisterkinder von bestehenden Kunden haben immer Priorität. Dieser Eintrag verpflichtet weder Eltern noch Kita.

 

Öffnungszeiten

Die Kita Witzchistli GmbH ist ganzjährig von Montag bis Freitag geöffnet von 06:45 bis 18:15 Uhr.

 

Betriebsferien

Die Kita machen Betriebsferien zwischen Weihnachten und Neujahr und eine Woche im Juli / August, die genauen Daten werden frühzeitig mitgeteilt. Auch bleibt die Kita Witzchistli GmbH an den gesetzlichen städtischen und kantonalen Feiertagen geschlossen, vor einem Feiertag schliesst die Kita um 16.30 Uhr.

 

Kosten

Die aktuellen Preise entnehmen Sie bitte unserer Homepage / der Preisliste.

Der Wechsel der Monatspauschale von Babytarif zu Normaltarif erfolgt auf den Ersten des Monats nach der Vollendung des jeweiligen Alters. Wenn z.B. ein Kind im Februar 18 Monate alt wird, erfolgt der Tarifwechsel auf Normaltarif am 1. März.

Für Geschwisterkinder, welche in unserer Kita betreut werden, gewähren wir auf die Monatspauschale einen Rabatt von 10% für das ältere oder das älteste Kind.

Betreuungstage können nicht getauscht werden.

Jedes Kind bringt seine Windeln selbst mit. Folgemilch und Breizusätze müssen von den Eltern mitgebracht werden. Stillen in der Kita ist möglich, ebenso das Mitbringen von Muttermilch. Früchte- und Gemüsebrei wird von unserer Köchin aus marktfrischen Produkten hergestellt (ohne jegliche Farb- und Konservierungsstoffe) gekocht

– diese sind in der Tagespauschale enthalten. Die Entschädigung für „mitessende Kinder» (Frühstück – vor 8 Uhr –

, Znüni, Mittagessen, Zvieri) ist in der Tagespauschale ebenfalls enthalten. Die Kinder bekommen selbstverständlich so viel, dass siesatt sind. Reiswaffeln, Zwieback, Tee, Wasser, Früchte, Gemüse etc. sind in der Kita immer ausreichend vorhanden. Ein grosser Teil unserer Lebensmittel ist in Bio Qualität.

 

Zusatztage

Wenn Sie Ihr Kind, neben den vereinbarten Betreuungstagen, ausnahmsweise einen zusätzlichen Tag zu uns bringen möchten, ist dies je nach Platzverhältnissen nach Absprache mit der Kitaleitung möglich. Die Kitaleitung kann jedoch die Annahme eines Zusatztages auch ablehnen (z.B. weil die Gruppe bereits voll ist oder Personal in

den Ferien weilt, bei einer Weiterbildung ist etc.). Die Entscheidungskompetenz über Annahme oder Ablehnung von Zusatztagen liegt alleine in der Kompetenz der Kitaleitung. Zusatztage müssen am gleichen Tag in Bar oder per Twint bezahlt werden. Ein Zusatztag kostet Fr. 140.-.

Der Preis bleibt gleich für alle Kinder – egal welches Alter und ob subventionierter oder Vollzahler-Platz. Wird der gebuchte Zusatztag nicht mind. 24h (ein Arbeitstag) vorher abgesagt (bis 9h morgens), wird der Zusatztag in

Rechnung gestellt, auch dann, wenn das Kind z.B. wegen Krankheit den Zusatztag nicht in Anspruch nehmen kann.

 

Versicherungen

Die Kinder und das Betreuungspersonal sind während dem Aufenthalt in der Kita haftpflichtversichert gegenüber Dritten. Die Eltern haften für allfällige durch ihr Kind verursache Schäden gegenüber der Kita. Die Kinder sind durch die Eltern gegen Unfall versichert.

 

Eingewöhnungszeit

Die ersten zwei Betreuungswochen gelten als Eingewöhnungszeit. Die Betreuungsintensität wird während dieser Zeit abhängig vom Eingewöhnungsfortschritt des Kindes festgelegt. Die Eingewöhnungszeit wird den Eltern mit einer Pauschale von 300CHF verrechnet.

 

Ferien und Abwesenheiten

Ferien oder Abwesenheiten sollten der Gruppenleiterin oder der Krippenleitung frühzeitig bekanntgegeben werden (idealerweise 2 Wochen im Voraus). Die Krippengebühren werden durch individuelle Ferien nicht gemindert.

 

Bringen der Kinder

Ihr Kind muss bis 9 Uhr in der Kita sein resp. bis um 9 Uhr muss das Kind «kitafertig» (Jacke, Schuhe ausgezogen, Finken angezogen) auf der Gruppe sein, das Übergabegespräch muss stattgefunden haben und die Eltern sollen die Kita bis um 9 Uhrverlassen haben. Diese „Blockzeit von 9-16 Uhr ist sehr wichtig für einen reibungslosen Ablauf des Kitatages vor allem darum, weil wir mit den Kindern jeden Tag nach draussen gehen möchten. Für Kinder, welche vor 8 Uhr bei uns sind, offerieren wir Frühstück.

Wenn das Kind nicht bis um 9 Uhr «kitafertig» und verabschiedet bei uns ist, verrechnen wir Ihnen Fr. 50.-.

 

 

Abholen der Kinder

Bitte holen Sie Ihr Kind bis 18:05 Uhr ab (um 18:15 Uhr müssen Sie die Kita verlassen haben, bitte denken Sie an die nötige Zeit für das abendliche Übergabegespräch). Sollten Sie dies nicht einhalten, müssen wir Ihnen pro angebrochene halbe Stunde Fr. 25.- in Rechnung stellen.

 

Abmeldung wegen Krankheit

Kinder, die aus Krankheitsgründen die Einrichtung nicht besuchen können (dazu gehört auch Bindehautentzündung), müssen bis 8.30 Uhr telefonisch bei der jeweiligen Gruppenleitung abgemeldet werden. Ansteckende Krankheiten oder deren Verdacht müssen gemeldet werden. Bei ansteckenden Krankheiten ist vor der Rückkehr in die Einrichtung ein ärztliches Attest vorzulegen.

 

Subventionierte Betreuungsplätze

Dank grosszügiger Unterstützung durch die Stadt Zürich können wir subventionierte Plätze anbieten. Gerne unterstützen wir Sie beim Ausfüllen des Subventionsantrags.

Sie müssen zwei Bestätigungen haben: Eine Beitragsfaktorbestätigung und eine Bestätigung über den subventionsberechtigten Betreuungsumfang (SBU). Die Beitragsfaktorbestätigung bekommen Sie vom Schul- und Sportdepartement. Den SBU bekommen Sie vom Sozialdepartement. Bitte stellen Sie die Anträge vor dem

Start in der Kita und geben Sie bei uns ab.

 

Der Betrag für einen subventionierten Betreuungsplatz richtet sich nach der VoKB Zahlungsmodalitäten

Die Monatspauschalen sind jeweils monatlich im Voraus per Dauerauftrag bis spätestens Valuta 28. des Monats zahlbar. Der hohen Spesen wegen bitten wir dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen. Eltern, die ihre Monatspauschalen wiederholt zu spät überweisen, werden gemahnt. Ab zwei offenen Monatspauschalen

hat die Kita Witzchistli GmbH das Recht, den betroffenen Platz per sofort zu sperren.

 

Die Betreuungskosten sind jedoch weiterhin geschuldet. Ebenfalls können die KitaWitzchistli GmbH ab zwei offenen Monat-pauschalen den Platz kündigen und per sofort neu besetzen. Für die betroffenen Eltern besteht während der dreimonatigen Kündigungsfrist weiterhin die Zahlungspflicht, allerdings kein Anrecht mehr auf den

Betreuungsplatz.

 

Kündigung nach Vertragsbeginn – Grundsätzliches

Mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten, jeweils per Ende Monat, kann ein Betreuungsvertrag abgeändert oder aufgelöst werden. Die Kündigung hat schriftlich, mit Originalunterschrift, per Einschreiben zu erfolgen und muss spätestens am letzten Arbeitstag des Monats bei Kita Witzchistli GmbH, Begonienstrasse 10,8057 Zürich ankommen. Kündigungen per E-Mail können nicht akzeptiert werden.Während der

Kündigungsfrist nach Vertragsstart ist die vertraglich vereinbarte Monatspauschalegeschuldet. Bei einer Kündigung am Anfang des Monats sind also der laufende Monat und die 3 nächsten Monate zu bezahlen. Bei einer Reduktion des Betreuungsumfangs ist der zu kündigende Wochentag in der schriftlichen Kündigung anzugeben.

 

Auch hier hat die Kündigung am letzten Arbeitstag des Monats bei vorgängig genannter Adresse per Einschreiben einzutreffen. Reguläre Kindergartenaustritte müssen nicht gekündigt werden. Der Betreuungsvertrag endet automatisch am Stadtzürcher Schulanfang im August.

Wird das Kind während der Kündigungsfrist bei einer anderen Kinderkrippe in Zürich angemeldet, werden während der dreimonatigen Kündigungsfrist weiterhin die privaten Tarife der Kita Witzchistli GmbH fällig.

Bei Kündigung nach Vertragsbeginn eines subventionierten Platzes, wenn das Kind während der Kündigungsfrist nicht mehr von uns betreut wird (z. B. weil das Kind bereits in eine andere Kita geht oder aus anderen Gründen unsere Kita nicht mehr besucht), ist für diese Zeit ebenfalls pauschal Fr. 350.- pro Monat geschuldet.

 

Kündigung vor Vertragsbeginn – Grundsätzliches

Erfolgt die Kündigung mehr als 6 Monate vor Betreuungsbeginn, bezahlen die Eltern nur eine Unkostenpauschale von CHF 600.00. Erfolgt die Kündigung weniger als 6 Monate vor Betreuungsbeginn, erheben wir in jedem Fall eine Umtriebs Entschädigung von Fr. 300.-. Dazu kommen pauschal Fr. 350.- pro Monat ab Vertragsstart

(Start Eingewöhnung) bis zum Ablauf der Kündigungsfrist.

Wird ein subventionierter Platz mehr als 6 Monate vor Betreuungsbeginn gekündigt, bezahlen die Eltern nur eine Unkostenpauschale von CHF 600.00. Erfolgt die Kündigung weniger als 6 Monate vor Betreuungsbeginn, erheben wir in jedem Fall eine Umtriebs Entschädigung von Fr. 300.- . Dazu kommen pauschal Fr. 350.- pro Monat ab Vertragsstart (Start Eingewöhnung) bis zum Ablauf der KündigungsfristFristlose Kündigung

Sollten sich Eltern oder Kinder nicht an unsere Regeln halten (z.B. Bringen und Holen der Kinder nicht innerhalb der gesetzten Uhrzeiten, Bringen eines kranken Kindes, etc.), hat die Kita Witzchistli GmbH das Recht, nach schriftlicher Verwarnung und Ansetzen einer angemessenen Nachfrist, den Betreuungsvertrag ohne Kündigungsfrist sofort aufzulösen. Nach Auflösung entstehen den Eltern keine weiteren Kosten. Die Kita erstattet in diesem Fall die geleistete Monatspauschale und auch das geleistete Depot nicht zurück. Von dieser Regel sind subventionierte Plätze ausgenommen.

 

Ausserordentliche Kündigung

Zeigt ein Kind grobe Verhaltensauffälligkeiten, die bei der Anmeldung der Krippenleitung nicht mitgeteilt wurden und die nicht in einen normalen Krippenalltag integriert werden können, behält sich die Kinderkrippe das Recht vor, den Betreuungsvertrag fristlos zu kündigen. Dies gilt insbesondere bei gewalttätigem Verhalten eines Kindes gegenüber anderen Kindern oder wenn sich Eltern einer Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten durch entsprechende Fachstellen verweigern

 

Notfälle

Im Notfall bringen wir Ihr Kind ins Kinderspital, zum Arzt oder lassen nach unserem Ermessen das Krankenauto kommen, je nach Situation, und informieren Sie umgehend. Sämtliche Kosten in Zusammenhang mit einem solchen Notfall gehen zu Lasten der Eltern. Die Kita verfügt über ein Notfallkonzept.

 

Inkrafttreten

Die AGBs wurden am 06.03.2025 angepasst.

Wir bestätigen, die AGB’s gelesen und verstanden zu haben.